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Nachwuchsprobleme der Bundeswehr – und die militär-politische Antwort: Militarisierung des Zivilen |
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Donnerstag, den 22. Dezember 2011 um 18:29 Uhr |
eine Rezension von Heinz-Jürgen Voß (Erstveröffentlichung auf kritisch-lesen.de)
An der Heimatfront
Öffentlichkeitsarbeit und Nachwuchswerbung der Bundeswehr
Der freiberufliche Journalist und Autor Michael Schulze von Glaßer, der für seine zahlreichen Beiträge in Tages- und Wochenzeitungen weithin bekannt ist, legt mit diesem Buch eine versierte Ausarbeitung zur Militarisierung des Zivilen vor.
Der Afghanistan-Krieg, Berichte über getötete deutsche Soldaten und über getötete Zivilisten, tragen zu einer auch aktuellen Skepsis in der deutschen Bevölkerung gegenüber dem Militärischen bei (die historischen kriegerischen Erfahrungen stützen diese Perspektive). Diese Skepsis hält sich dauerhaft, wie Schulze von Glaßer anhand soziologischer Erhebungen – externer wissenschaftlicher und solcher des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Bundeswehr – herausarbeitet. Selbst dem Geheimdienst der USA, dem CIA, ist dies bewusst geworden, so dass in Geheimdokumenten des CIA – die auf der „Enthüllungsplattform" Wikileaks veröffentlicht wurden – Möglichkeiten eruiert wurden, wie die Akzeptanz für den Krieg in der Bevölkerung in Deutschland (und in Frankreich) gestärkt werden könnte (S. 28). Unterdessen sind das keineswegs die einzigen Probleme, die das Erscheinungsbild der Bundeswehr in der Bevölkerung beeinträchtigen: „Die Misshandlung von Grundwehrdienstleistenden durch höherrangige Soldaten, rechtsextremistische sowie frauenfeindliche Übergriffe sind nur einige der Skandale, über die öfters in den Medien zu lesen ist" (S. 28) und die die Stimmung in der Bevölkerung prägen.
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Geschlecht und kapitalistische Produktionsweise, Queer und Antikapitalismus – Skizzen für neue Perspektiven |
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Montag, den 24. Oktober 2011 um 20:48 Uhr |
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von Heinz-Jürgen Voß, Oktober 2011; Den Beitrag gibt es hier auch als pdf-Datei.
Um wirksame Konzepte für eine gerechte Gestaltung der Geschlechterordnung erarbeiten zu können, ist ein grundlegendes Verständnis der gesellschaftlichen Bedeutung von Geschlecht in der derzeitigen kapitalistischen, bzw. vielmehr spät-kapitalistischen, Wirtschaftsordnung erforderlich. Eines ist ganz offensichtlich: Die geschlechtliche Einordnung in Frau und Mann ist, bei allen Veränderungen der Art der Zuordnung und der geschlechtlichen Durchdringung der Gesellschaft, historisch hoch stabil. Wenn man bei wenigen gesellschaftlichen Bereichen von „Dispositiven“ im Sinne Michel Foucaults sprechen kann, so gilt das für „Geschlecht“, für „Frau und Mann“. Es handelt sich nicht nur um „Diskurse“, sondern um einen verfestigten gesellschaftlichen Bodensatz, der als quasi-natürlich erscheint, nicht befragt, geschweige denn intellektuell durchdrungen und verstanden wird.
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“... und wenn sie mich an die Wand stellen” Desertion, Wehrkraftzersetzung und “Kriegsverrat” von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945 |
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Montag, den 19. September 2011 um 10:56 Uhr |
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endlich ist es soweit: Neu erschienen und im gut sortierten Buchhandel (alternativ auch versandkostenfrei direkt beim Verlag ak-regionalgeschichte.de) ist das Deserteursbuch erhältlich. Hier gibt es einen Teaser.
Aus dem Klappentext:„Schade, dass es ihn nicht erwischt hat!“ Diese spontane Reaktion auf die Meldung über das misslungene Attentat auf Adolf Hitler kostet Hubert Breitschaft das Leben. Der Lehrer aus dem bayrischen Cham wird vom Feldgericht verurteilt und in Hannover-Vahrenwald erschossen. Der Hannoveraner Robert Gauweiler, dem zur Last gelegt wurde, im Kameradenkreis gesagt zu haben: „Diesen Krieg verlieren wir“, wird von der Wehrmachtsjustiz in Dänemark zum Tode verurteilt und in Hamburg erschossen. So wie Breitschaft und Gauweiler erging es vielen. Die NS-Militärjustiz verhängte etwa 30.000 Todesurteile gegen Soldaten, die den Gehorsam verweigerten; mindestens 21.000 wurden vollstreckt. Für Hannover – einen der fünf wichtigsten Rüstungsstandorte – hat dieses Kapitel der deutschen Geschichte besondere Relevanz. Am Waterlooplatz wurden Soldaten durch die Militärgerichtsbarkeit verurteilt, in Hannover-Vahrenwald, auf dem Gelände, wo sich heute die Emmich-Cambrai-Kaserne befindet, wurden sie hingerichtet und auf dem Fössefeldfriedhof in Hannover-Linden begraben. In jahrelanger Recherche wurden die Daten von 51 gehorsamsverweigernden Soldaten ermittelt, die aus Hannover kamen oder dort hingerichtet wurden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Diese Soldaten sind die Hauptpersonen des vorliegenden Buches. Statt sie anzuerkennen, wurden sie nach dem Zweiten Weltkrieg verunglimpft, ihr Schicksal verschwiegen und verdrängt. Bis zum Jahr 2009 hat es gedauert, dass der Bundestag auch wegen Kriegsverrats Verurteilte rehabilitierte. In den Jahren zuvor wurden bereits Verurteilungen durch die Wehrmachtsjustiz wegen Desertion und Wehrkraftzersetzung für nichtig erklärt. Eingereiht in eine Beschreibung der gesellschaftlichen und politischen Situation und im Anschluss auch an neuere Erkenntnisse der Geschlechter- und Männlichkeitsforschung wird nach den individuellen Beweggründen der Gehorsamsverweigerung gesucht. Herausgekommen ist eine facettenreiche Darstellung eines viel zu gern vergessenen Stücks deutscher Geschichte. In Hannover erinnert heute nur ein fast nicht mehr kenntlicher Stein an das Schicksal der Deserteure.
Paperback, 178 Seiten, 13,90 €, ISBN: 978-3-930726-16-5
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…schwules Blut – eine ganz besondere Flüssigkeit |
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Montag, den 05. September 2011 um 12:27 Uhr |
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(erschienen in Rosige Zeiten Aug/2011)
Wie jedes Jahr im Sommer klagen Blutbanken und Krankenhäuser über fehlende Blutspenden. Das hindert die Bundesärztekammer – die für die Richtlinien zur Blutspende verantwortlich ist – nicht daran, Vorurteile aufrechtzuerhalten und weiter zu befestigen. Auch im 21. Jahrhundert gilt: Wer schwul ist, darf kein Blut und auch kein Knochenmark spenden.
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Veranstaltungsreihe zu Desertion im Dezember |
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Sonntag, den 06. November 2011 um 13:26 Uhr |
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6. Dezember: Neue Wege und Notwendigkeiten, den Deserteuren angemessen zu gedenken Bereits in den 1980er und 90er Jahren entstanden Denkmale, die an Menschen erinnern, die aus der Wehrmacht desertierten. In Hannover existiert seit 1990 ein Deserteursdenkmal, das auf Grund von Verwitterung als solches aber kaum noch zu erkennen ist. Auch in jüngerer Zeit entstanden Deserteursdenkmale: Seit 2008 hat Stuttgart eins, 2009 folgte Köln (vgl. die Abbildung auf der Vorderseite dieses Flyers). Roland Blach, Landessprecher der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ Baden-Württemberg und einer der Initiatoren des Stuttgarter Denkmals, gibt Auskunft über neue Wege und Notwendigkeiten, der Deserteure angemessen zu gedenken. Die Veranstaltung bildet den Auftakt zu einer Reihe, die sich dem Thema Desertion und der Überlegung für ein neues Denkmal in Hannover widmet. --> 19.00 Uhr im Pavillon (Lister Meile 4) 8. Dezember: Männlichkeitsforschung und Desertion als individuelle Entscheidung vor dem Hintergrund von Repression Deserteure sind „Feiglinge“ „Drückeberger“ und „Weiber“. Deserteure sind Helden im antifaschistischen Kampf. Diese Bilder derjenigen, die sich dem Krieg entzogen, herrschten – je nach Sichtweise - uneingeschränkt bis in die 1980er Jahre vor. Der Autor Ralf Buchterkirchen geht, ausgehend von Männlichkeitsbildern und der Militärjustiz als willfähriger Repressionsstruktur der Nazis, der Frage nach, wie und warum Soldaten den Kriegsdienst verweigerten. Er kommt dabei zu ganz individuellen Beweggründen. Eingebunden in konkrete hannoversche Geschichte wird deutlich, wie Männlichkeitsforschung neue Ansätze liefern kann, Desertion als individuelle Entscheidung vor dem Hintergrund von Repression zu verstehen und Deserteuren angemessen zu gedenken. --> 20.00 Uhr im Annabee-Buchladen (Stephanusstr. 12-14) Buch: Ralf Buchterkirchen (2011), ""... und wenn sie mich an die Wand stellen": Desertion, Wehrkraftzersetzung und "Kriegsverrat" von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945", Edition Region & Geschichte, ISBN 3930726165.
zum Flyer der Veranstaltungsreihe vorn hinten
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Interview bei Radio Flora |
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Dienstag, den 11. Oktober 2011 um 19:41 Uhr |
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Die verschwiegene Geschichte hannoverscher Deserteure - Gespräch mit dem Autor Ralf Buchterkirchen und Interview mit dem hannoverschen Deserteur Willi Jünemann
In Hannover - einem der fünf wichtigsten Rüstungszentren des Deutschen Reiches - wurden Soldaten wegen Desertion, Wehrkraftzersetzung und Kriegsverrat verurteilt, hingerichtet und begraben. In jahrzehntelanger Kleinarbeit wurden die Namen von 51 Soldaten, die den Gehorsam verweigerten, recherchiert, von einigen von ihnen liegen Biographien vor. Noch bis zu ihrer Rehabilitation, die erst in den letzten Jahren erfolgte, wurden die Deserteure oft verunglimpft. Aber auch ,,Heldengedenken" wird der ganz individuellen Entscheidung, den Gehorsam zu verweigern, nicht gerecht. Gespräch mit Ralf Buchterkirchen über sein Buch "...und wenn sie mich an die Wand stellen" - Desertion, Wehrkraftzersetzung und 'Kriegsverrat' von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945". Darüber hinaus geht es im Gespräch um Deserteusdenkmale und die Traditionspflege der zentralen Feldjägerschule der Bundeswehr in Hannover. Zu hören ist außerdem ein Interview, das Hans-Jürgen Hermel mit dem hannoverschen Deserteur Willi Jünemann führte.
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…ein bisschen diskriminieren – warum auch nicht. |
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Montag, den 05. September 2011 um 12:29 Uhr |
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Wie CDU, CSU und FDP offenen Rechtsbruch praktizieren – und ihnen das grün-rot regierte Baden-Württemberg folgt.
(erschienen in Rosige Zeiten August 2011)
Die schwarz-gelbe Koalition hat es geschafft, sich wieder einmal selbst zu übertreffen. Zehn Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sie am 1. Juli die Gleichstellung verpartneter und verehelichter Beamter im Versorgungs- und Besoldungsrecht beschlossen. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat (fast alle Bundesländer waren für ihre Landesbeamten schneller) und es erst entsprechender Gerichtsurteile bedurfte, begeht die Koalition weiter offenen Rechtsbruch. Der Europäische Gerichtshof stellte am 10. Mai 2011 in einem Urteil fest, dass Betroffen bereits mit der Einführung der europäischen Antidiskriminierungsregeln – also zum Stichtag 3. Dezember 2003 – Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Dieses Urteil ist auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Doch die Bundesregierung lehnt die rückwirkende Gleichstellung in klarer Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Tuns ab. Sie will nur eine Änderung zum 1. Januar 2009 zugestehen. Der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/ Die Grünen Volker Beck bezeichnete das Vorgehen als „rechtsstaatliche Bankrotterklärung“. Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, welches für die Gesetzvorlage mitverantwortlich ist, empfiehlt in einem Schreiben an den LSVD zynisch, dass die Betroffenen, doch dagegen klagen und ihre individuellen Ansprüche durchsetzen sollten. Gleichzeitig beklagt sie, dass mit der Union nicht mehr durchzusetzen gewesen sei. Ein Fakt, den mensch sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Eine Ministerin verantwortet einen Geschäftsbereich – Justiz – also einen Bereich, dessen Grundlage rechtliche Regelungen, Bestimmungen und Urteile sind. Und diese Ministerin verabschiedet in vollem Wissen um die Rechtswidrigkeit ein solches Gesetz, das eine unzureichende rückwirkende Geltung aufweist. Und auch inhaltlich ist das Gesetz mager: Es wurde nur das umgesetzt, was bereits rechtlich erstritten wurde.
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10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft – und kein Ende in Sicht |
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Sonntag, den 31. Juli 2011 um 20:49 Uhr |
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Verschlechterung der Bedingungen für binationale Partnerschaften
Am 1. August 2001 trat das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Kraft, dass für Lesben und Schwule in Paargemeinschaft die Möglichkeit eröffnete, ihren Status gegeneinander auch rechtlich abzusichern. Geklärt sind damit insbesondere Fragen, die das Krankenhausbesuchsrecht, das Zeugnisverweigerungsrecht und den Todesfall betreffen. Hier können garstige Verwandte, die die gleichgeschlechtliche Beziehung nicht schätzten und ggf. torpedierten, nicht mehr den Besuch der Partner_in im Krankenhaus verhindern oder gar, nach einem Todesfall, der Partner_in die Wohnung oder das Häuschen entziehen. Auch für binationale Partnerschaften haben sich mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Möglichkeiten eröffnet: So kann nun eine Partner_in, die keine Staatsbürgerschaft der BRD oder eines EU-Landes hat, auf Grund der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der BRD ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, dass nach mehreren Jahren auch eigenständig werden kann. Verbunden ist die binationale Regelung allerdings auch mit Missbrauchsfällen, wie sie aus Ehen hinlänglich bekannt sind, dass sich eine Partner_in mit Staatsangehörigkeit BRD einen Menschen „hält“, der billig und entrechtet den Haushalt besorgt, sexuell zu Diensten ist und ggf. sogar misshandelt wird. Der Partner bzw. die Partnerin ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht wird so in die Position einer starken Abhängigkeit gebracht, die noch dadurch erschwert wird, dass nach einer Scheidung das Aufenthaltsrecht wegfällt, wenn nicht eine Sperrfrist vorbei ist. Wer möglicherweise in dem Herkunftsland mit einer Strafe bedroht ist, allein weil er oder sie eine gleichgeschlechtliche Verbindung einging, oder wer unabhängig davon seine Lebensperspektive in der BRD sieht, hat so keine Möglichkeit – bzw. kaum eine, es gibt wenige Hilfsangebote und Ausnahmeregelungen – einer/einem unterdrückenden oder gar gewalttätigen Partner/in zu entkommen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde der § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) geändert und die Hürden hier weiter ausgebaut.
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