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“... und wenn sie mich an die Wand stellen” Desertion, Wehrkraftzersetzung und “Kriegsverrat” von Soldaten in und aus Hannover 1933-1945 |
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Montag, den 19. September 2011 um 10:56 Uhr |
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endlich ist es soweit: Neu erschienen und im gut sortierten Buchhandel (alternativ auch versandkostenfrei direkt beim Verlag ak-regionalgeschichte.de) ist das Deserteursbuch erhältlich. Hier gibt es einen Teaser.
Aus dem Klappentext:„Schade, dass es ihn nicht erwischt hat!“ Diese spontane Reaktion auf die Meldung über das misslungene Attentat auf Adolf Hitler kostet Hubert Breitschaft das Leben. Der Lehrer aus dem bayrischen Cham wird vom Feldgericht verurteilt und in Hannover-Vahrenwald erschossen. Der Hannoveraner Robert Gauweiler, dem zur Last gelegt wurde, im Kameradenkreis gesagt zu haben: „Diesen Krieg verlieren wir“, wird von der Wehrmachtsjustiz in Dänemark zum Tode verurteilt und in Hamburg erschossen. So wie Breitschaft und Gauweiler erging es vielen. Die NS-Militärjustiz verhängte etwa 30.000 Todesurteile gegen Soldaten, die den Gehorsam verweigerten; mindestens 21.000 wurden vollstreckt. Für Hannover – einen der fünf wichtigsten Rüstungsstandorte – hat dieses Kapitel der deutschen Geschichte besondere Relevanz. Am Waterlooplatz wurden Soldaten durch die Militärgerichtsbarkeit verurteilt, in Hannover-Vahrenwald, auf dem Gelände, wo sich heute die Emmich-Cambrai-Kaserne befindet, wurden sie hingerichtet und auf dem Fössefeldfriedhof in Hannover-Linden begraben. In jahrelanger Recherche wurden die Daten von 51 gehorsamsverweigernden Soldaten ermittelt, die aus Hannover kamen oder dort hingerichtet wurden. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Diese Soldaten sind die Hauptpersonen des vorliegenden Buches. Statt sie anzuerkennen, wurden sie nach dem Zweiten Weltkrieg verunglimpft, ihr Schicksal verschwiegen und verdrängt. Bis zum Jahr 2009 hat es gedauert, dass der Bundestag auch wegen Kriegsverrats Verurteilte rehabilitierte. In den Jahren zuvor wurden bereits Verurteilungen durch die Wehrmachtsjustiz wegen Desertion und Wehrkraftzersetzung für nichtig erklärt. Eingereiht in eine Beschreibung der gesellschaftlichen und politischen Situation und im Anschluss auch an neuere Erkenntnisse der Geschlechter- und Männlichkeitsforschung wird nach den individuellen Beweggründen der Gehorsamsverweigerung gesucht. Herausgekommen ist eine facettenreiche Darstellung eines viel zu gern vergessenen Stücks deutscher Geschichte. In Hannover erinnert heute nur ein fast nicht mehr kenntlicher Stein an das Schicksal der Deserteure.
Paperback, 178 Seiten, 13,90 €, ISBN: 978-3-930726-16-5
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…schwules Blut – eine ganz besondere Flüssigkeit |
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Montag, den 05. September 2011 um 12:27 Uhr |
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(erschienen in Rosige Zeiten Aug/2011)
Wie jedes Jahr im Sommer klagen Blutbanken und Krankenhäuser über fehlende Blutspenden. Das hindert die Bundesärztekammer – die für die Richtlinien zur Blutspende verantwortlich ist – nicht daran, Vorurteile aufrechtzuerhalten und weiter zu befestigen. Auch im 21. Jahrhundert gilt: Wer schwul ist, darf kein Blut und auch kein Knochenmark spenden.
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Pädagogen in die Schulen, nicht Werber der Bundeswehr |
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Donnerstag, den 07. Juli 2011 um 11:00 Uhr |
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Bericht zur Veranstaltung „Bundeswehr an Schulen: Rekrutierung im Klassenzimmer und der antidemokratische Hintergrund dieser Rekrutierungsstrategie“ (Mittwoch, 6. Juli 2011, ab 19 Uhr, im Pavillon, Hannover). Der Bericht wurde verfasst von und verantwortlich ist: Heinz-Jürgen Voß.
Hannover, 7.7.2011
Während es Lehrkräften sogar verboten ist, kleine Buttons mit der Aufschrift „Atomkraft? Nein Danke“ an der Kleidung zu tragen, weil die Schüler beeinflusst werden könnten, finden Werbeveranstaltungen der Bundeswehr unhinterfragt statt. Dabei zielen sie nun tatsächlich auf Beeinflussung ab: Die Bundeswehr soll als „normaler Arbeitgeber“ dargestellt, junge Leute, die bislang nur spärlich allein zur Bundeswehr finden, für eine Dienstverpflichtung gewonnen werden.
Die Werbestrategien der Bundeswehr, ihr antidemokratischer Hintergrund, der dem Bildungsauftrag von Schulen widerspricht, standen im Mittelpunkt einer am Mittwoch stattfindenden Podiumsdiskussion in Hannover. Auf dem Podium diskutierten Vertreter und Vertreterinnen von Friedensinitiativen, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft; Schüler brachten ihre Erfahrungen mit Werbeaktionen der Bundeswehr ein.
Jonna Schürkes von der Informationsstelle Militarisierung e.V. gab einführend einen Überblick über die Rekrutierungsstrategien der Bundeswehr. Diese knüpften an die Politik Gerhard Schröders an, der eine „Enttabuisierung des Militärischen“ erreichen und damit Auslandseinsätze legitimieren und das Militär stärker im Zivilen verankern wollte. Die Rekrutierung richte sich auf junge Leute. Mit ausgetüfftelten Strategien wird die Werbung explizit an den Interessen junger Menschen orientiert. Dabei spielen die so genannten „Karriere Trucks“ eine Rolle, die auf eine stete Präsenz des Militärischen im öffentlichen Raum abzielten. Der Bundeswehr-YouTube-Kanal und Aktivitäten der Bundeswehr bei Facebook zeigen die Verwendung neuer Medien. Während im deutschen Fernsehen Suggestiv-Werbungen untersagt sind, gibt es Fernsehserien, die in expliziter Co-Produktion mit der Bundeswehr entstehen – so „Die Rettungsflieger“ im ZDF, wobei die Homepage dieser Serie direkt auf das ZDF aber auch auf die Karrierewerbung der Bundeswehr verlinkt. Die Werbung für Helikopter-Fliegen und eine bemüht friedliche Darstellung des Militärischen sind in der Serie zentral. „BW-Olympics“ und „BW-Adventure-Tours“ sind paramilitärische Lager der Bundeswehr, zu denen explizit junge Männer im Alter von 17 bis 21 Jahren eingeladen werden, denen zusammen mit sportlicher Betätigung ein positiver Bezug zur Armee geboten werden soll. Auch auf Messen und in Arbeitsagenturen ist die Bundeswehr mittlerweile stets präsent – es werden dabei Kinder ab 11 Jahre angesprochen –, gerade weil nicht genügend junge Leute freiwillig zur Bundeswehr gehen wollen. „Leute, die Aussicht auf einen anderen Job haben, gehen nicht zur Bundeswehr“ – so Schürkes Erfahrungen.
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Mittwoch, den 08. Juni 2011 um 07:11 Uhr |
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Unregelmäßig wird an dieser Stelle über parlamentarische Aktivitäten in Landesparlamenten, im Bundestag und im Europäischen Parlament berichtet. Quellen dafür sind entsprechende Veröffentlichungen bspw. von Fraktionen in den Parlamenten, Drucksachen sowie die jeweiligen Parlamentsdatenbanken. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn etwas fehlt, dann einfach eine E-Mail an mich (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
), ich versuche es dann nachzureichen. Neben parlamentarischen Informationen soll an dieser Stelle auch über Gerichtsentscheidungen informiert werden. Sofern nicht anders beschrieben liegen alle benannten Aktivitäten im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011. (erschienen in den Rosigen Zeiten 4/2011)
Ein Jahr ist seit den letzten Parlamentsnotizen vergangen. Zeit mal wieder einen Überblick zu geben, was sich seitdem parlamentarisch so getan hat.
Bund:
Am 25.05.2011 stellte die Linksfraktion einen Antrag, das Transsexuellengesetz endlich aufzuheben (DS17/5916). Nach zahlreichen entsprechenden Urteilen von Bundesgerichten – zuletzt rügte das Bundesverfassungsgericht im Dezember Regelungen des Transsexuellengesetzes (vgl. ROZ Nr.132) – wäre dies ein wichtiger Schritt, der längst überfällig ist. Man darf gespannt sein, mit welcher Begründung die Bundesregierung diesmal wieder den Entwurf ablehnen wird und beim Nichtstun verharren wird. Bereits im Juni 2010 hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, der das Transsexuellengesetz durch ein „Gesetz über die Änderung der Vornamen und die der Geschlechtszugehörigkeit“ (DS17/2211) ablösen und die Namens- und Geschlechtsänderungen in Ausweisen durch Standesämter regeln sollte. Über den Antrag ist noch nicht entschieden.
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…ein bisschen diskriminieren – warum auch nicht. |
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Montag, den 05. September 2011 um 12:29 Uhr |
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Wie CDU, CSU und FDP offenen Rechtsbruch praktizieren – und ihnen das grün-rot regierte Baden-Württemberg folgt.
(erschienen in Rosige Zeiten August 2011)
Die schwarz-gelbe Koalition hat es geschafft, sich wieder einmal selbst zu übertreffen. Zehn Jahre nach Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft hat sie am 1. Juli die Gleichstellung verpartneter und verehelichter Beamter im Versorgungs- und Besoldungsrecht beschlossen. Schlimm genug, dass es so lange gedauert hat (fast alle Bundesländer waren für ihre Landesbeamten schneller) und es erst entsprechender Gerichtsurteile bedurfte, begeht die Koalition weiter offenen Rechtsbruch. Der Europäische Gerichtshof stellte am 10. Mai 2011 in einem Urteil fest, dass Betroffen bereits mit der Einführung der europäischen Antidiskriminierungsregeln – also zum Stichtag 3. Dezember 2003 – Anspruch auf Gleichbehandlung haben. Dieses Urteil ist auch für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich. Doch die Bundesregierung lehnt die rückwirkende Gleichstellung in klarer Kenntnis der Rechtswidrigkeit ihres Tuns ab. Sie will nur eine Änderung zum 1. Januar 2009 zugestehen. Der parlamentarische Geschäftsführer von Bündnis 90/ Die Grünen Volker Beck bezeichnete das Vorgehen als „rechtsstaatliche Bankrotterklärung“. Das von der FDP geführte Bundesjustizministerium unter Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, welches für die Gesetzvorlage mitverantwortlich ist, empfiehlt in einem Schreiben an den LSVD zynisch, dass die Betroffenen, doch dagegen klagen und ihre individuellen Ansprüche durchsetzen sollten. Gleichzeitig beklagt sie, dass mit der Union nicht mehr durchzusetzen gewesen sei. Ein Fakt, den mensch sich auf der Zunge zergehen lassen muss. Eine Ministerin verantwortet einen Geschäftsbereich – Justiz – also einen Bereich, dessen Grundlage rechtliche Regelungen, Bestimmungen und Urteile sind. Und diese Ministerin verabschiedet in vollem Wissen um die Rechtswidrigkeit ein solches Gesetz, das eine unzureichende rückwirkende Geltung aufweist. Und auch inhaltlich ist das Gesetz mager: Es wurde nur das umgesetzt, was bereits rechtlich erstritten wurde.
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10 Jahre Eingetragene Lebenspartnerschaft – und kein Ende in Sicht |
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Sonntag, den 31. Juli 2011 um 20:49 Uhr |
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Verschlechterung der Bedingungen für binationale Partnerschaften
Am 1. August 2001 trat das Gesetz zur Eingetragenen Lebenspartnerschaft in Kraft, dass für Lesben und Schwule in Paargemeinschaft die Möglichkeit eröffnete, ihren Status gegeneinander auch rechtlich abzusichern. Geklärt sind damit insbesondere Fragen, die das Krankenhausbesuchsrecht, das Zeugnisverweigerungsrecht und den Todesfall betreffen. Hier können garstige Verwandte, die die gleichgeschlechtliche Beziehung nicht schätzten und ggf. torpedierten, nicht mehr den Besuch der Partner_in im Krankenhaus verhindern oder gar, nach einem Todesfall, der Partner_in die Wohnung oder das Häuschen entziehen. Auch für binationale Partnerschaften haben sich mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft Möglichkeiten eröffnet: So kann nun eine Partner_in, die keine Staatsbürgerschaft der BRD oder eines EU-Landes hat, auf Grund der Eingetragenen Lebenspartnerschaft in der BRD ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhalten, dass nach mehreren Jahren auch eigenständig werden kann. Verbunden ist die binationale Regelung allerdings auch mit Missbrauchsfällen, wie sie aus Ehen hinlänglich bekannt sind, dass sich eine Partner_in mit Staatsangehörigkeit BRD einen Menschen „hält“, der billig und entrechtet den Haushalt besorgt, sexuell zu Diensten ist und ggf. sogar misshandelt wird. Der Partner bzw. die Partnerin ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht wird so in die Position einer starken Abhängigkeit gebracht, die noch dadurch erschwert wird, dass nach einer Scheidung das Aufenthaltsrecht wegfällt, wenn nicht eine Sperrfrist vorbei ist. Wer möglicherweise in dem Herkunftsland mit einer Strafe bedroht ist, allein weil er oder sie eine gleichgeschlechtliche Verbindung einging, oder wer unabhängig davon seine Lebensperspektive in der BRD sieht, hat so keine Möglichkeit – bzw. kaum eine, es gibt wenige Hilfsangebote und Ausnahmeregelungen – einer/einem unterdrückenden oder gar gewalttätigen Partner/in zu entkommen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 wurde der § 31 AufenthG (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten) geändert und die Hürden hier weiter ausgebaut.
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Donnerstag, den 16. Juni 2011 um 19:06 Uhr |
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Rekrutierung im Klassenzimmer und der antidemokratische Hintergrund dieser Rekrutierungsstrategie
# Mittwoch, 6. Juli 2011, ab 19 Uhr #
# im Pavillon (Lister Meile 4, Hannover) #
Podiumsdiskussion im Rahmen des diesjährigen „Friedensbiwak“. Es diskutieren Vertreterinnen und Vertreter von Schulen, Friedensbewegung und Gewerkschaft über die Werbestrategien der Bundeswehr und mögliche Konzepte dagegen. Auf Einladung von Friedensbüro Hannover e.V. und DFG-VK Hannover, in Kooperation mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hannover und der Rosa-Luxemburg-Stiftung Niedersachsen, diskutieren auf dem Podium: Jonna Schürkes (Informationsstelle Militarisierung), Harald Haupt (Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Hannover Stadt), Manuel Junge (ehemaliger Schüler der Elsa-Brändtström Schule in Hannovers Südstadt) und N.N. (StadtschülerInnenrat Hannover). Im zweiten Teil wird die Diskussion geöffnet, so dass sich alle Interessierten mit Fragen und Anmerkungen einbringen können. Es moderiert Brunhild Müller-Reiß
Links zum Flyer vorn und hinten
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PM von DFG-VK und Friedensbüro: Hannover 96 vereinnahmt Fans für die Bundeswehr |
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Sonntag, den 01. Mai 2011 um 14:42 Uhr |
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Am Rande des Fußballspieles von Hannover 96 gegen Borussia Mönchengladbach in der AWD Arena verteilte Klubchef Martin Kind sogenannte „Gelbe Schleifen“ an Angehörige von Bundeswehrsoldaten. Das Symbol wird als Zeichen propagiert, das für Solidarität mit sich im Kriegseinsatz befindenden Bundeswehrsoldaten werben soll. Mit dieser Übergabe, nimmt sich Kind heraus, im Namen aller Fans von Hannover 96 zu sprechen, einer Vereinnahmung, der energisch widersprochen werden muss. Bundesweit lehnen über 70% der Bevölkerung Einsätze der Bundeswehr ab, das dürfte auch unter den Fans des Bundesligisten nicht anders sein. Hier werden für den Versuch, Militäreinsätze zum Normalzustand zu erklären, alle Fans vereinnahmt. Darüber hinaus ist es nicht zu verstehen, warum ein Sportverein, sich so an die Bundeswehr anbiedern muss. Weltweit ist die Bundeswehr an Kriegseinsätzen beteiligt, der Krieg in Afghanistan, mit dem Massaker in Kunduz, angeordnet durch Oberst Klein, verdienen keine Solidarität. Gerade Sport als verbindendem friedlichem Element, sollte im Gegensatz zur militärischen Konfliktlösung der Vorrang gegeben werden. Hannover 96 muss sich fragen, warum er als Sportverein, dem entgegengesetzt agiert.
Dass die Schleifen mit dem Spruch: „Für ein friedliches Miteinander“ überreicht wurden, erscheint im Rahmen eines militärischen Einsatzes zumindest zynisch.
Wir fordern den Verein auf, sich von dieser Aktion zu distanzieren und die Vereinnahmung der Fans für politische Zwecke zu unterlassen.
Militär raus aus den Stadien!
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